Vereinsstatuten des Liebefeld-Leist
(Version 22.4.2009)
I Name, Zweck und Wirkungsbereich
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Der Liebefeld-Leist ist ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein gemäss Art. 60ff des ZGB mit Sitz in Köniz.
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Der Liebefed-Leist erfüllt folgenden Zweck:
1 Er wahrt und fördert die Interessen der Quartierbevölkerung. Dazu befasst er sich besonders
2 Er fördert gemeinnützige Bestrebungen im Quartier wie Werke und Anlässe, die der Allgemeinheit dienen oder die Kontakte unter der Bevölkerung fördern.
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Das Leistgebiet umfasst folgende Quartierteile und ihre nähere Umgebung: Gartenstadt, Hessgut, Hubacher, Neuhausplatz, Sunnhalde, Steinhölzli, Wabersackerstrasse, Waldegg, Zentrum.
II Mitgliedschaft
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Mitglieder des Leists können werden
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Aus dem Quartier wegziehende Mitglieder können auf Wunsch im Leist verbleiben.
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Der Vorstand kann der Hauptversammlung beantragen, Mitglieder, die sich um das Quartier besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. Ehrenmitglieder geniessen alle Mitgliederrechte; sie bezahlen keine Mitgliederbeiträge.
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Die Mitgliedschaft erlischt bei Austritt, Ausschluss und Tod.
III Leistorgane
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Die Organe des Leists sind
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1 Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich im April oder Mai statt. Sie stimmt ab über:
2 Zu einer ausserordentlichen Hauptversammlung lädt der Vorstand von sich aus oder auf begründetes Verlangen von einem Fünftel der Mitglieder ein.
3 Anträge von Mitgliedern zu Handen der Hauptversammlung sind dem Vorstand jeweils bis vier Wochen vor der Hauptversammlung einzureichen.
4 Die Hauptversammlung ist öffentlich. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage im Voraus. Anträge zur Änderung der Statuten werden den Mitgliedern mit der Einladung vorgelegt.
5 Bei Abstimmungen über Statutenänderungen und über den Ausschluss von Mitgliedern ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei allen anderen Abstimmungen und bei Wahlen gilt das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder. Auf Begehren von 1/3 der anwesenden Mitglieder wird geheim abgestimmt bzw. gewählt.
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1 Der Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten/ der Präsidentin und mindestens sechs Mitgliedern aus möglichst allen Quartierteilen zusammen. Er bestimmt aus seiner Mitte
2 Der Vorstand unternimmt zum Erreichen und zum Schutz der Ziele des Leists die notwendigen Schritte. Er
3 In besonderen Fällen kann der Vorstand
4 Der Vorstand wird vom Präsidenten/der Präsidentin zu Sitzungen eingeladen.
5 Die rechtsverbindlichen Unterschriften führen Präsident/-in oder Vizepräsident/-in gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für den Zahlungsverkehr führt der Kassier/die Kassiererin Einzelunterschrift.
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Rechnung und Rechnungsführung werden von den Revisoren zu Handen der Hauptversammlung geprüft.
IV Finanzen
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1 Die finanziellen Mittel des Leists stammen aus Mitgliederbeiträgen und Spenden. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt maximal CHF 20.– für Einzelpersonen/Haushalte und CHF 50.– für Kollektivmitglieder. Der Mitgliederbeitrag wird jährlich an der Hauptversammlung festgelegt.
2 Die Ausgabenkompetenz wird dem Vorstand durch den Voranschlag erteilt. Sind erhebliche Ausgabenüberschreitungen unvermeidlich, ist der Vorstand für eine Zusatzfinanzierung besorgt.
3 Für die Verbindlichkeiten des Leist haftet allein das Vereinsvermögen. Eine persönliche, solidarische oder subsidiäre Haftung der Vereinsmitglieder wird ausgeschlossen.
V Schlussbestimmungen
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1 Der Leist kann durch einen Beschluss an einer eigens dazu einberufenen ausserordentlichen Hauptversammlung aufgelöst oder fusioniert werden. Dazu ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
2 Im Falle einer Auflösung des Leists werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.
3 Eine Fusion kann nur mit einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen.
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Die vorliegenden Statuten ersetzen jene vom 11.2.1926, 2.2.1938, 21.3.1983, 22.4.1988, 8.5.2000 und 29.4.2002.
Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 22.4.2009
LIEBEFELD-LEIST
Der Präsident Die Vizepräsidentin
Markus Kaufmann Marjolijn Steiger