Statuten

Vereinsstatuten des Liebefeld-Leist


(Version 22.4.2009)

 

I    Name, Zweck und Wirkungsbereich

 

1

Der Liebefeld-Leist ist ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein gemäss Art. 60ff des ZGB mit Sitz in Köniz.

 

2

Der Liebefed-Leist erfüllt folgenden Zweck:

1 Er wahrt und fördert die Interessen der Quartierbevölkerung. Dazu befasst er sich besonders

  • mit Fragen von allgemeinem Interesse, die seine Mitglieder an ihn herantragen.
  • mit Massnahmen der Einwohnergemeinde Köniz.
  • mit Bauvorhaben, die das Quartierbild oder die Wohn- und Lebensqualität verändern.
  • mit dem öffentlichen und privaten Verkehr.
  • mit Fragen des Umweltschutzes und der Wohnqualität.

2 Er fördert gemeinnützige Bestrebungen im Quartier wie Werke und Anlässe, die der Allgemeinheit dienen oder die Kontakte unter der Bevölkerung fördern.

 

3

Das Leistgebiet umfasst folgende Quartierteile und ihre nähere Umge­bung: Gartenstadt, Hessgut, Hubacher, Neuhausplatz, Sunnhalde, Steinhölzli, Wabersackerstrasse, Waldegg, Zentrum.

 

II   Mitgliedschaft

 

4

Mitglieder des Leists können werden

  • Bewohnerinnen und Bewohner des Leistgebiets als Einzelpersonen oder als Haushalte.
  • im Leistgebiet tätige oder ansässige Firmen und Organisationen als Kollektivmitglieder.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Aus dem Quartier wegzie­hende Mitglieder können auf Wunsch im Leist verbleiben.

 

5

Der Vorstand kann der Hauptversammlung beantragen, Mitglieder, die sich um das Quartier besonders verdient gemacht haben, zu Ehren­mitgliedern zu ernennen. Ehrenmitglieder geniessen alle Mitglieder­rechte; sie bezahlen keine Mitgliederbeiträge.

 

6

Die Mitgliedschaft erlischt bei Austritt, Ausschluss und Tod.

  • Austritte sind dem Vorstand schriftlich zu melden und werden je­weils auf Jahresende wirksam.
  • Bei Mitgliedern, die aus dem Leistgebiet wegziehen, erlischt die Mitgliedschaft automatisch (vorbehältlich Art. 4).
  • Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkom­men, werden nach erfolgloser Mah­nung ausgeschlossen.
  • Der Vorstand kann zudem der Hauptversammlung den Ausschluss eines Mitgliedes aus anderen wichtigen Gründen beantragen.

 

III Leistorgane

 

7

Die Organe des Leists sind

  • die Hauptversammlung
  • der Vorstand
  • die Revisoren

 

8      

1 Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich im April oder Mai statt. Sie stimmt ab über:

  • Protokoll der letzten Hauptversammlung.
  • Jahresbericht des Präsidenten/der Präsidentin.
  • Rechnung und Revisionsbericht.
  • Voranschlag und Mitgliederbeiträge.
  • Anträge des Vorstands.
  • Anträge der Mitglieder.
  • Sie wählt für eine Amtsdauer von zwei Jahren
  • Präsident/-in und Vorstand.
  • Rechnungsrevisoren/-innen.

2 Zu einer ausserordentlichen Hauptversammlung lädt der Vorstand von sich aus oder auf begründetes Verlangen von einem Fünftel der Mit­glieder ein.

3 Anträge von Mitgliedern zu Handen der Hauptversammlung sind dem Vorstand jeweils bis vier Wochen vor der Hauptversammlung einzu­reichen.

4 Die Hauptversammlung ist öffentlich. Die Einladung erfolgt minde­stens 14 Tage im Voraus. Anträge zur Änderung der Statuten werden den Mitgliedern mit der Einladung vorgelegt.

5 Bei Abstimmungen über Statutenänderungen und über den Ausschluss von Mitgliedern ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei allen anderen Abstimmungen und bei Wahlen gilt das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder. Auf Begehren von 1/3 der anwesenden Mitglieder wird geheim abgestimmt bzw. gewählt.

 

9      

1 Der Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten/ der Präsidentin und mindestens sechs Mitgliedern aus möglichst allen Quartierteilen zusammen. Er bestimmt aus seiner Mitte

  • den/die Vizepräsidenten/-präsidentin.
  • den Kassier/die Kassiererin.

2 Der Vorstand unternimmt zum Erreichen und zum Schutz der Ziele des Leists die notwendigen Schritte. Er

  • behandelt die laufenden Geschäfte.
  • bereitet die Hauptversammlungen vor.
  • delegiert Vorstandsmitglieder in Organisationen, Kommissionen u.dgl.
  • arbeitet mit anderen Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielen zusammen.
  • informiert die Öffentlichkeit über Beschlüsse, Aktivitäten und Anliegen des Leists.

3 In besonderen Fällen kann der Vorstand

  • Rechtsmittel ergreifen, namentlich im Baubewilligungsverfahren.
  • die finanziellen Mittel des Leists einsetzen.

4 Der Vorstand wird vom Präsidenten/der Präsidentin zu Sitzungen eingeladen.

5 Die rechtsverbindlichen Unterschriften führen Präsident/-in oder Vizepräsident/-in gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für den Zahlungsverkehr führt der Kassier/die Kassiererin Einzel­unterschrift.

 

10

Rechnung und Rechnungsführung werden von den Revisoren zu Handen der Hauptversammlung geprüft.

 

IV Finanzen

 

11

1 Die finanziellen Mittel des Leists stammen aus Mitgliederbeiträgen und Spenden. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt maximal CHF 20.– für Einzelpersonen/Haushalte und CHF 50.– für Kollektiv­mitglieder. Der Mitgliederbeitrag wird jährlich an der Hauptver­sammlung festgelegt.

2 Die Ausgabenkompetenz wird dem Vorstand durch den Voranschlag er­teilt. Sind erhebliche Ausgabenüberschreitungen unvermeidlich, ist der Vorstand für eine Zusatzfinanzierung besorgt.

3  Für die Verbindlichkeiten des Leist haftet allein das Vereinsver­mögen. Eine persönliche, solidarische oder subsidiäre Haftung der Vereinsmitglieder wird ausgeschlossen.

 

V   Schlussbestimmungen

 

12

1 Der Leist kann durch einen Beschluss an einer eigens dazu einberu­fenen ausserordentlichen Hauptversammlung aufgelöst oder fusioniert werden. Dazu ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

2 Im Falle einer Auflösung des Leists werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.

3 Eine Fusion kann nur mit einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen.

 

13

Die vorliegenden Statuten ersetzen jene vom 11.2.1926, 2.2.1938, 21.3.1983, 22.4.1988, 8.5.2000 und 29.4.2002.

 

 

Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Beschluss der Hauptversamm­lung vom 22.4.2009

 

 

LIEBEFELD-LEIST

 

Der Präsident                             Die Vizepräsidentin

Markus Kaufmann                      Marjolijn Steiger

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